Logopädie - Finanzierung

Die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln.

 

Hält Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin eine Behandlung für medizinisch notwenig, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Therapie

Lerntherapie - Finanzierung

Lerntherapie ist eine Privatleistung

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Therapie nicht.

  • Die Kostenübernahme einer Lerntherapie durch das Jugendamt erfolgt unter der Voraussetzung, dass bei ihrem Kind zum einen eine Teilleistungsstörung nach ICD-10 diagnostiziert wird und zum anderen durch eine Teilleistungsstörung bedingt eine „seelische Behinderung“ vorliegt oder zu erwarten wäre (siehe SGB VIII § 35a Abs.1.).

  • Um dies festzustellen oder zu beurteilen, holt sich das Jugendamt ein Gutachten von einem Arzt für Kinder- & Jugendpsychiatrie oder der Schulpsychologie ein.

  • Grundlage des Gutachtens ist in jedem Fall eine ausführliche Diagnostik (standardisierte Intelligenzdiagnostik & standardisierte Diagnostik im Bereich der mathematischen Grundfertigkeiten und/oder den Lese-Rechtschreibleistungen und eine ausführliche Anamnese) sowie die Stellungnahme der Schule (erfolgloser Förderunterricht).

  • Für die Kostenübernahme muss eine Teilleistungsstörung nach ICD-10 (umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) diagnostiziert werden. Die Lerntherapie stellt dann die Eingliederungshilfe dar, um die seelische Bedrohung ihres Kindes abzuwenden oder zu verhindern und ihm die gesellschaftliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.